Donnerstag, 24. September 2020

FUNKTIONIERT DER RECHTSTAAT IN ÖSTERREICH! Volksschuldirektor Christoph Ludwig klagt an: „GELDMANGEL“ und „ARMUT“ verhindern den Gang zum Höchstgericht! Der INNERSTAATLICHE RECHTSWEG bleibt Mittellosen verwehrt! Verstoß gegen § 13 EMRK!


In der gegenständlichen Angelegenheit betreffend meiner Sozialhilfe werde ich diese Frage im Namen aller ARMEN und MITTELLOSEN in Österreich weiterbetreiben. Bei den Höchstgerichten herrscht ANWALTSPFLICHT – Eingaben zur Erlangung von Rechtsprechung können dort von mittellosen Bürgern nicht eingebracht werden. Damit kann der innerstaatliche Rechtsweg nicht „abgearbeitet“ werden, eine Voraussetzung für eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort wird so eine Beschwerde dann FORMAL abgelehnt – Grund: „Der innerstaatliche Rechtsweg wurde nicht abgearbeitet!“ Damit steht fest: MITTELLOSE ERHALTEN IN ÖSTERREICH UND EUROPA KEINE RECHTSPRECHUNG FÜR IHR ANLIEGEN! „WEGGEWISCHT“!

Auszug aus meiner Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Oö.


 


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