Donnerstag, 6. Februar 2020

Schuldirektor Christoph Ludwig fragt: Kann sich ein Linzer Richter irren...



Im gegenständlichen Beschluss wird vom Richter angeführt, dass im Strafverfahren GZ: 24 Hv 13/19w des LG Linz, die im Wesentlichen inhaltsgleiche Privatklage gegen FRIEDHOFA eingebracht wurde und diese Klage mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 3.4.2019 zurückgewiesen wurde. Der dagegen erhobenen Beschwerde gab das Oberlandesgericht Linz mit Beschluss vom 3.Juli 2019 zu 7 Bs 64/19i nicht Folge, und sprach dabei aus, dass gemäß § 485 Abs 2 stopp der Ankläger binnen drei Monaten nach Rechtswirksamkeit eines Zurückweisungsbeschlusses bei sonstigem Verlust des Verfolgungsrechtes die für die Fortführung des Verfahrens erforderlichen Anträge oder Anordnungen stellen muss.
Nun liest man: „Da dies nicht erfolgt ist, ist somit die Anklage kostenpflichtig zurückzuweisen.“
Der Richter irrt, da die entsprechend erforderlichen Anträge und Anordnungen zur Fortführung des Verfahrens rechtzeitig am 30.9.2019 beim Landesgericht Linz eingebracht wurden.

Oberster Gerichtshof Österreich beendet Privatklage des Volksschuldirektors Christoph Ludwig gegen seine ehemalige Pflichtschulinspektorin ADLMAYR

Das höchste Gericht in Österreich, der Oberste Gerichtshof hat über die Privatklage des Volksschuldirektors Dipl. Päd. Christoph Ludwig, BEd entschieden. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz wurde zurückgewiesen. Dies geschah aufgrund einer Akteneinsicht der Generalprokuratur in einer Nichtöffentlichen Sitzung.
Begründung: Die dagegen erhobene Beschwerde war zurückzuweisen, weil gegen derartige Entscheidungen eines Beschwerdegerichts kein weiterer ordentlicher Rechtszug vorgesehen ist (§ 89 Abs 6 StPO)
https://wordpress.com/page/schuldirektorchristophludwig.home.blog/1261


Dienstag, 4. Februar 2020


SEFINGERS Tafelrunde und ein Volksschuldirektor als „Schlachtopfer“.
Hinrichtung mit „Schönheitsfehler“

Schuldirektor Christoph Ludwig informiert: Alle Bücher auf GOOGLE BOOKS hier in einem Dokument aufzurufen! Werfen Sie einen Blick in die "unglaublichen Geschichten" des ehemaligen Volksschuldirektors der VS 2 Linz!

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Klicken Sie einfach auf das BUCHCOVER womit Sie direkt zum Google Play Shop gelangen und einen Blick ins Buch werfen und eine gratis Leseprobe anfordern können! Gute Unterhaltung und Spannung mit meiner "Dienstgeschichte als Volksschuldirektor" bis zu meiner existenziellen Totalzerstörung. Das ist möglich im Rechtstaat Österreich! Schreiben Sie eine positive Buchrezension und unterstützen Sie meine "Berichterstattung"!

TRUGMOTTE ADLMAYRAnklage einer Trugmotte im Bildungssumpfgebiet

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 29.05.2019
In "Trugmotte Adlmayr" wird die Handlungsweise einer Amtsperson ADLMAYR im Pflichtschulbereich des Sumpfgebietes im Herzen Europas und ihren "Familienmitgliedern" geschildert. Die Geschichte ist ein Schlüsselroman, der im Jahr 6102 spielt. König Ludoph ein Volksschuldirektor wird von allen Beteiligten mit subversiven Mitteln fertig gemacht, seine Existenz vernichtet. In unterschiedlichsten Perspektiven wird die Vorgehensweise, das Zusammenspiel von Amtspersonen aus allen Bereichen, wie Bildungsregion, Schule, Gerichten dargestellt. Das Ende ist absehbar! Werden die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen? Wie stellt sich die Rechtstaatlichkeit dar? Gibt es eine Wahrheitsfindung, ein Schuldbekenntnis und Entschädigung für den gestürzten Volksschuldirektor? Viele Jahre in der Zukunft werden diese Fragen wohl beantwortet sein!
 
 

TRUGMOTTE ADLMAYR - Die Zeugenaussagen - Teil 1Anklage einer Trugmotte im Bildungssumpfgebiet (Täterprofile im Sumpfgebiet 1)

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 11.10.2019 - 139 Seiten
In diesem Band lesen Sie die ZEUGENAUSSAGEN der Trugmotte Adlmayer - Teil 1: In "Trugmotte Adlmayr" wird die Handlungsweise einer Amtsperson ADLMAYR im Pflichtschulbereich des Sumpfgebietes im Herzen Europas und ihren "Familienmitgliedern" geschildert. Die Geschichte ist ein Schlüsselroman, der im Jahr 6102 spielt. König Ludoph ein Volksschuldirektor wird von allen Beteiligten mit subversiven Mitteln fertig gemacht, seine Existenz vernichtet. In unterschiedlichsten Perspektiven wird die Vorgehensweise, das Zusammenspiel von Amtspersonen aus allen Bereichen, wie Bildungsregion, Schule, Gerichten dargestellt. Das Ende ist absehbar! Werden die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen? Wie stellt sich die Rechtstaatlichkeit dar? Gibt es eine Wahrheitsfindung, ein Schuldbekenntnis und Entschädigung für den gestürzten Volksschuldirektor? Viele Jahre in der Zukunft werden diese Fragen wohl beantwortet sein!
 

MobbingDer Schulleiter und seine Feinde

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 12.10.2019 - 104 Seiten
Seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 bin ich Leiter der VS 2 Linz, einer Volksschule mit neun Klassen und ungefähr 150 Schülerinnen und Schülern. An diesem Schulstandort arbeiten neun klassenführende Lehrerinnen, zwei Religionslehrerinnen, ein Religionslehrer, eine Sprachheillehrerin und eine Betreuungslehrerin.In den letzten beiden Jahren als Leiter bin ich durch alle Höhen und Tiefen des menschlichen Daseins betreffend Kommunikation mit einem Lehrkörper und Schulpartnern gegangen. Von der Art wie meine Tätigkeit als Neuleiter begann, bis zum Schulschluss nach zwei Jahren ist es mir ein persönliches Bedürfnis davon Bericht zu erstatten, was ich alles erlebt habe. Einerseits geht es dabei um die „Ausbildung“ die man als Neuleiter erhält und das Spannungsfeld zwischen Theorie und Wirklichkeit, andererseits um das tatsächliche Betätigungsfeld des Leiters im Alltag. Ich möchte mögliche Problemfelder des Neuleiters aufzeigen und den realistischen Handlungsspielraum der Problembegegnungsmöglichkeiten durchleuchten. Es geht um Mobbing. Ein wichtiges Ziel meiner Arbeit ist es, Beispiele zu analysieren, wie einzelne Lehrpersonen oder auch eine Gruppe, einem unerwünschten Leiter das alltägliche Leben erschweren und zur Hölle machen können. Besonders wichtig dabei ist es mir, aufzuzeigen, welcher politischen, sozialen, schulpartnerschaftlichen und dienstrechtlichen Instrumente sich die Lehrpersonen dabei bedient haben, um vor allem auch das Image des Leiters zu beschädigen. Ich möchte sichtbar machen, wie durch ein Netz von Lügen, Falschaussagen und Täuschungsmanövern Kolleginnen, Eltern und andere im System beteiligte Personen manipuliert und gesteuert werden. Die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Machenschaften möchte ich gleichzeitig beleuchten und vor allem auch mein persönliches Empfinden, meine Emotionen und Gefühle darstellen. Mögliche Ansatzpunkte für Veränderungen im System Schule hinsichtlich der Personalentwicklung werde ich reflektieren und nach Ansatzpunkten von Hilfen für betroffene Personen Ausschau halten. In einem chronologischen zeitlichen Ablauf werde ich Anhand von Beispielen darstellen, wie Personen eines Lehrkörpers einen Leiter systematisch schikanieren und ihm das Leben schwermachen können. Mit Beispielen aus der Literatur werde ich versuchen, die angewendeten Mittel gegen mich als gezieltes Mobbing zu entlarven und nach Möglichkeit mit wissenschaftlich bekannten Fakten über Mobbing in Zusammenhang zu bringen. Ich werde durch Darstellen meiner Gedankengänge meine konkreten Handlungsweisen im Einzelfall zu begründen. Darüber hinaus werde ich anhand von Literaturbeispielen reflektieren, wo verändertes Verhalten meinerseits, möglicherweise den Leidensweg verkürzen hätte können. Der Leser soll einen Einblick in die „eigene Welt“ des Schulsystems bekommen und angeregt werden, sich Gedanken über Personalpolitik im Zusammenhang mit Schulentwicklung und über die Herausforderungen einer modernen Schule machen können. Sämtliche Angaben entsprechen der Wahrheit, sind subjektiv, und sind durch ein Mobbingtagebuch sowie durch umfangreiche Aktenvermerke und E-Mails an die Schulaufsicht belegt.
 

Amtshaftung im BildungsbereichDas "Amtsenthebungsverfahren" des Landesschulrates Oö. gegen den Volksschuldirektor Christoph Ludwig

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 13.11.2019 - 340 Seiten
Die Ausführungen in diesem Buch, meine Erläuterungen, geben einen einmaligen Einblick in das alltägliche Leben eines Volksschuldirektors an einer Linzer Schule, Oberösterreich, der sämtliche Beteiligte am Schulgeschehen, Eltern, Lehrpersonen, Schulaufsicht, Präsident des Landesschulrates gegen sich vereint hatte. Er war, wie das Buch beschreibt, völlig unfähig zur Schulleitung einer Volksschule. Dennoch war er 7 Jahre Leiter der Volksschule 2 Übersumpf 1 und wurde von den Verantwortlichen FRIEDHOFA und ADLMAYR immer wieder ohne Eignung in die Schulleitung geschickt, um sich dort selbst zu vernichten, was letztlich dann in der Entlassung aus dem Schuldienst in einem Disziplinarverfahren gelang.Im ersten Teil des Amtshaftungsverfahrens, anhängig beim Landesgericht Übersumpf 1, wurden diese Mobbinghandlungen der Lehrpersonen in 190 Einzelereignissen aufgearbeitet und in vier Tagsatzungen vor dem Richter in öffentlicher Verhandlung zu Protokoll gebracht. Keine „Öffentlichkeit“ wohnte bei, weder Privatpersonen noch Medienvertreter. Das Interesse am weiteren Schicksal des Volksschuldirektors scheint abrupt abgeflaut zu sein. Unverständlich! Auf dem Wordpress Webblog (Google Suche: Schuldirektor Christoph Ludwig) findet sich diese Vorgeschichte in allen Details und mit Original Gerichtsprotokollen. Lesen Sie es auch dort nach.Dieses Buch und die folgenden behandelt nun den zweiten Teil, die „Erweiterung“ der Amtshaftungsklage, ab dem Zeitpunkt Herbst 2014 bis zur Entlassung, der Höchststrafe für „kein Vergehen“, im Juni 2017, nach einem äußerst „peinlichen und korrupten“ Disziplinarverfahren. Man gewinnt den Eindruck, dass alle Beteiligten in der Causa Ludwig immer mehr zu einem „gemeinsame Bestreben“ fanden, den Schulleiter Ludwig loszuwerden. Viel Hetze, Beeinflussung und Intrigantentum waren sicher erforderlich, um „alle“ Lehrpersonen und Verantwortlichen geschlossen gegen den Schuldirektor zu lenken. Vor allem auch täglich neue Wege zu finden, ihn bei seiner Schulleitung zu behindern oder zu torpedieren. Dabei bedienten sich einige Personen auch der psychisch emotionalen Beeinflussung anderer.Warum das alles so geschehen ist kann in den Erläuterungen des Nichtbewährungsverfahrens eine Erklärung finden und vor allem auch in weiterer Folge in den Gerichtsprotokollen und Beilagen des Amtshaftungsverfahrens auf meinem WORDPRESS WEBBLOG. Schauen Sie dort immer wieder einmal vorbei, die Unterlagen und Materialen werden laufend ergänzt und es entstehen auch neue Bücher mit interessanten und aufschlussreichen Einblicken in den Schullalltag eines Volksschuldirektors.Die „Gedanken“ der Lehrpersonen, die im Hintergrund agierenden „Mächte“ und deren Personen, z.B. in der Personalvertretung, die sämtliche Fäden im Bildungsbereich zogen und auch heute noch ziehen, bleiben „sorgfältig“ im Hintergrund! Die Verantwortlichen sind auch heute noch namentlich „unbekannt“. Nur hin und wieder blitzen kleine Einblicke in deren Machenschaften hervor!Das Buch geht von Originaldokumenten aus, dem Nichtbewährungsbescheid, der Beschwerde der Rechtsanwältin des Schulleiters gegen den Bescheid, diverse Originaldokumente aus den Akten und Stellungnahmen des Schulleiters, konkret bezogen auf die mannigfaltigen Vorwürfe gegen seine Person durch alle Beteiligten.
 

Volksschuldirektor Christoph Ludwig: "Neurotisch, narzisstisch oder einfach gestört?"Die Verdachtsdiagnose des Schulpsychologen „SCHINDLUADA Hari“ auf dem Prüfstand

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 30.12.2019 - 195 Seiten
Als Volksschuldirektor der VS 2 Linz wurde vom Landesschulrat Oö. im vierten Schulleiterjahr 2014 gegen mich ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet. (Nichtbewährungsverfahren) Der autobiografische Erlebnisbericht spielt in der Zeit zwischen der Erlassung des Nichtbewährungsbescheides im Mai 2014 bis zum Ende des Kalenderjahres 2014. Für mich als Schulleiter war es eine schwere Zeit des Hoffens, Bangens und der Ungewissheit um meine Zukunft als Schulleiter. Quasi alle Beteiligten, Eltern, Lehrpersonen, Schulaufsicht bis hin zum Präsidenten FRIEDHOFA Enzian, hatten nur mehr einen Plan: „VD Ludwig muss weg!“ Es kam jedoch anders. Das Beschwerdeverfahren gegen den Absetzungsbescheid konnte der Schulleiter für sich entscheiden, somit war er ab dem 1.10.2014 ex lege per Gerichtsurteil der Schulleiter der VS 2 Linz. Das Buch zeigt sehr schön, wie einige Lehrpersonen, der Schulpsychologe SCHINDLUADA Hari, im Zusammenspiel mit der Schulaufsicht, ADLMAYR, PIZZA und RITZE, es trotz demokratischem Urteil für den Schulleiter, schafften, den arbeitswilligen Schulleiter mit einer Lügengeschichte von den Lehrerinnen BEYKATHI und RUZE, der Schulleiter sei „gefährlich“, hätte eine „Pistole in seinem Schreibtisch“, vorerst lahm zu legen, sodass er seinen Dienst am 20.10.2014 nicht antreten konnte. Die Darstellung des Schulleiters als „paranoiden Menschen mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung durch den Schulpsychologen SCHINDLUADA Hari in einem „Verdachtsgutachten“ ohne persönliche Untersuchung des Schulleiters, löste eine „Angstwelle“ gegen den vermeintlich gefährlichen Schulleiter an der Schule aus, die nur durch eine forensische Abklärung durch die Kapazunder ihres Geschäftes, die Gerichtsgutachterin Frau Primaria Dr. KNASTL, entschärft werden konnte. Eltern und die involvierten Medien taten das Übrige um den Ruf des Schulleiters neuerlich zu vernichten. Einen „Leckerbissen“ stellen mit Sicherheit die in die Handlung eingeflossenen Originaldokumente dar, die auch den Wahrheitsgehalt des Geschriebenen belegen.

Der "Flächenbrand"Schulaufsicht im Zeichen von Bossing! Lehrpersonen verschwinden im Krankenstand! Der Direktor taucht ab! Schulkinder ohne Lehrpersonen! Linzer Volksschule versinkt im Chaos!

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 16.01.2020 - 280 Seiten
Die nächste Hürde war gemeistert! Nach dem gewonnenen Amtsenthebungsverfahren musste sich der Volksschuldirektor Ludwig trotz Gesundmeldung als vorläufig dienstunfähig einer forensischen amtsärztlichen Untersuchung im „Irrenhaus“ unterziehen. Diese Hürde konnte er, trotz einer „inszenierten Verdachtsdiagnose“ durch den Schulpsychologen SCHINDLUADA Hari, meistern und wurde nach Monaten zum Leidwesen FRIEDHOFAS als „dienstfähig“ deklariert. Laut der Kapazunder Primaria Dr. KNASTL war der Direktor „psychisch makellos normal“ und einsatzbereit für den Dienst als Volksschuldirektor der VS 2 ÜBERSUMPF.Nach fünf vergangenen Monaten der vorgeschriebenen Untätigkeit des Schulleiters musste Ludwig nun feststellen, dass die beteiligten Eltern, Lehrpersonen, die Schulaufsicht und der Präsident FRIEDHOFA in dieser Zeit, trotz anderer öffentlicher Versprechen im Herbst 2014, auch „untätig“ gewesen waren. Keinerlei Maßnahmen in Richtung Unterstützung, Fürsorge und Wegbereitung für den geplanten Dienstantritt des Schulleiters wurden in dieser Zeit in Bewegung gesetzt. Im Gegenteil FRIEDHOFA und ADLMAYR holten nun zum „nächsten massiven Schlag“ gegen den Schulleiter Ludwig aus. Eine „erste Ermahnung im Leistungsfeststellungsverfahren“ wurde von ADLMAYR verschriftlicht. Beim Dienstantrittsgespräch, man lasse sich das auf der Zunge zergehen, überreichte sie dem Schulleiter die Bestätigung für die „Nichteignung“ neuerlich und schickte ihn trotzdem ohne jegliche wirksamen unterstützenden Maßnahmen als Direktor zur Dienstverrichtung an die Schule. Ein klassischer nachvollziehbarer Amtsmissbrauch lag vor. Ein nicht geeigneter Schulleiter saß also am 23.2.2015 am Direktorenschreibtisch der VS 2 Linz und leitete die Schule zum Leidwesen und gegen den Willen aller Beteiligten! Insbesondere die Gegenwehr der Eltern wurde immer dreister, sie bedienten sich der Medien, ihrem Ärger über die Untätigkeit FRIEDHOFAS in undemokratischer Weise, wie rebellierende Jugendliche, Luft zu machen. Sie sahen sich immer mehr befähigt, den Schulleiter gegen die Entscheidung des Richters des Landesverwaltungsgerichtes ÜBERSUMPF im Nichtbewährungsverfahren, zu der Aufgabe seines Amtes als Schuldirektor aufzufordern und zu nötigen. Immer mehr schien es, dass alle Mittel dazu recht waren, Hauptsache der Schulleiter verschwindet umgehend. Vor allem waren es auch die Schulkinder, die von Lehrpersonen und Eltern hemmungslos gegen den Schulleiter instrumentalisiert wurden. Eltern sprachen von Krankheit und psychischen Belastungen der Schulkinder. Die armen Kinder mussten um ihre geliebten Lehrpersonen bangen und weinen, die wie bereits gehabt, drohten, sich alle versetzen zu lassen, wenn der Schulleiter seinen Dienst antreten würde.Am fünften Tag nach der Arbeitsaufnahme des Direktors landete die Schule im Chaos. Sukzessive wurden Lehrpersonen nacheinander krank, bis fast keine mehr übrig waren um den regulären Unterricht abzuhalten. Auch der Schulleiter verließ dann im letzten Moment noch das „sinkende Schiff“ und verschwand im Krankenstand. Eine krönende Sequenz der Unfähigkeit unserer Bildungsverantwortlichen FRIEDHOFA und ADLMAYR in der CAUSA Schuldirektor Ludwig nahm damit vorerst ihr grausliches Ende für alle Beteiligten und war gleichzeitig Anfang einer immer schärfer werdenden Aktionsgemeinschaft und ihrer eingesetzten Mittel zur Vernichtung des Schulleiters, "ohne Rücksicht auf Verluste" für alle Beteiligten, vor allem die Kinder. Die verantwortliche Schulaufsicht FRIEDHOFA und ADLMAYR befanden sich sichtbar noch im "Winterschlaf" und sie glänzten durch Nichthandeln und Vernachlässigung der Fürsorgepflicht für den Schulleiter und alle Beteiligten in allen Belangen. Ein Zwischenziel war für sie erreicht, als alleinig Schuldiger für die Misere wurde öffentlich der Schulleiter Christoph Ludwig dargestellt und sein Ruf zum wiederholten Male massiv geschädigt.

Die EntlassungDie Hinrichtung des Volksschuldirektors Christoph Ludwig

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 24.10.2019 - 50 Seiten
In einem Verwaltungsverfahren wird der Schuldirektor Christoph Ludwig vom Landesverwaltungsgericht OÖ rechtskräftig entlassen.Dieses Buch erzählt die Geschichte aufgrund welcher "schwerwiegenden Verbrechen" die Existenz eines Volksschuldirektors vernichtet werden musste, um den Schaden für die Öffentlichkeit so gering wie möglich zu halten. Sehr gezielt und wohlüberlegt argumentiert der Richter den Vorgaben des Landesschulrates im Bescheid folgen den beschuldigten Volksschuldirektor in die Entlassung. Ersichtlich wird aus der Argumentation, dass schwarz auch weiß sein kann und umgekehrt, es ist nur eine Frage der Sichtweise.Spannend kann man hier nachvollziehen und hautnah miterleben, wie eine Existenz zu Ende geht.
 

Richter in den Diensten des AmtsenthebungsverfahrensDie juristische Zerstörung des Volksschuldirektors durch Dr. PÜREE

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 11.12.2019 - 305 Seiten
Das Buch beschreibt mit nachweislichen Originalakten für die Beweisführung die Zerstörung der Existenz eines ehrbaren und unbescholtenen Volksschuldirektors einer oberösterreichischen Volksschule namens Christoph Ludwig für tatsächlich kein Vergehen, durch das Urteil des Richters des Landesverwaltungsgerichtes ÜBERSUMPF, Herrn Dr. PÜREE, auf der Basis einer objektiven "rechtlichen Grundlage" gültiger österreichischer und oberösterreichischer Verwaltungsgesetzgebung, unter Anwendung von weit herbeigeholten und fragwürdigen gesetzlichen Begründungen und Auslegungen, ausgeschmückt von ihm nach allen Regeln der sprachlichen Kunstschöpfung eines Formulierungstalentes mit psychologischen, interpretierenden und teils „hellseherischen“ Komponenten, bis hin zur Ausblendung von der Entlassung dienlichen wesentlichen Fakten, um letztendlich einen Schuldspruch zusammen zu zimmern um den Schulleiter „ausradieren“ zu können. Das Erkenntnis wurde durch alle Instanzen rechtskräftig und dann von Richtern der ordentlichen Gerichte in selbständigen Medienverfahren bereitwillig zur Abweisung von Anträgen herangezogen. Juristisch gesehen eine „runde Sache“, basierend auf Lügen des Präsidenten FRIEDHOFA, Ausblendungen und Uminterpretierungen der Wahrheit durch Dr. PÜREE, wodurch auf den ersten Blick ein begründendes Rechtsgebäude zur Vernichtung des Schulleiters konstruiert, aufgebaut und ausjudiziert wurde! Alles ist möglich, wie dieses Buch zeigt, um einen unliebsamen Menschen loszuwerden, wenn das Netzwerk funktioniert.
 

Amtsmissbrauch im Bildungsbereich - Täuschung § 108 StGBZeugenaussagen des Präsidenten Friedhofa Enzian - die Fakten

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Schuldirektor Christoph Ludwig - 130 Seiten
Diese zukünftige Buchserie beschreibt detailliert die Vorgehensweise des Beschuldigten, dem "Handling" der Machthaber, Gerichte und der Staatsanwaltschaft mit der materiellen Wahrheit im Spannungsfeld zu seinen verwirrenden und sich oftmals ändernden Aussagen und erläutert im einzelnen die Paragraphen des amtsmissbräuchlichen Verhaltens Friedhofas anhand von ihm persönlich vor Richtern getätigten Zeugenaussagen in diversen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Es gilt derzeit noch die Unschuldsvermutung, womit die erforderliche "Phrase" getätigt ist.Ich brachte eine sehr gut recherchierte und mit Beweismaterial, rechtlichen Grundlagen und anhand von ständiger Rechtsprechung beweisbaren Fakten untermauerte Privatklage und Anzeige bei der Staastsanwaltschaft ein. Diese landete kurzum, mit drei Wortgruppen im Papierkorb: Kein Anfangsverdacht, kein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, kein Fortführungsantrag ist möglich. Dies entscheidet eine Frau Magistra Staatsanwältin im "Alleingang" und damit Ende. 400 Seiten Anklageschrift und 200 Beilagen landeten so einfach im Papierkorb, ohne jegliche Begründung und ohne begründendes Eingehen auf die Abweisung. Sowohl dem sachlich fundierten und dem satirisch und künstlerischen Aspekt meiner Kommentare, illustriert mit treffenden Grafiken und Bildern, wird in diesem ersten Buch des Serienbandes breiter Raum gegeben, was dem "rechtstaatlichen und demokratischen Trauerspiel" einen "unterhaltsamen Touch" verleiht. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde nun von mir mit diesem Fall befasst! Über den Ausgang wird berichtet werden.
 

Amtsmissbrauch im Bildungsbereich Falsche Beweisaussage - § 288 StGBFalsche Beweisaussagen des Präsidenten Friedhofa Enzian - die Fakten Teil 2

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 21.10.2019
Dieses Buch, der Teil 2 der Buchserie „Amtsmissbrauch“, beschreibt detailliert die falschen Beweisaussagen des Beschuldigten, dem "Handling" der Machthaber, Gerichte und der Staatsanwaltschaft mit der materiellen Wahrheit im Spannungsfeld zu seinen verwirrenden und sich oftmals ändernden Darstellungen in den einzelnen Gerichtsverfahren und erläutert im speziellen den § 288 StGB, die von ihm persönlich vor Richtern getätigten Zeugenaussagen in den diversen öffentlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Es gilt derzeit noch die Unschuldsvermutung, womit die erforderliche "Phrase" getätigt ist.Ich brachte eine sehr gut recherchierte und mit Beweismaterial, rechtlichen Grundlagen und anhand von ständiger Rechtsprechung beweisbaren Fakten untermauerte Privatklage und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Diese landete kurzum, mit drei Wortgruppen im Papierkorb: „Kein Anfangsverdacht, kein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, kein Fortführungsantrag ist möglich.“ Dies entscheidete eine Frau Magistra Staatsanwältin im "Alleingang" und damit vorläufiges Ende der Anzeige. 400 Seiten Anklageschrift und 200 Beilagen landeten auf diese Art und Weise einfach im Papierkorb, ohne jegliche Begründung und ohne begründendes Eingehen auf die Abweisung. Sowohl dem sachlich fundierten und dem satirisch und künstlerischen Aspekt meiner Kommentare, illustriert mit treffenden Grafiken und Bildern, wird in diesem zweiten Buch des Serienbandes breiter Raum gegeben, was dem "rechtstaatlichen und demokratischen Trauerspiel" einen "unterhaltsamen Touch" verleiht. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde nun von mir mit diesem Fall befasst! Über den Ausgang wird berichtet werden.
 

Amtsmissbrauch im Bildungsbereich - Tatbestand § 302 i.v.m. § 2 StGB - Amtsmissbrauch durch UnterlassungGezielte Vernichtung eines Volksschuldirektors durch Präsident Friedhofa Enzian

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 24.10.2019
Das Buch zeigt wie eine hohe Amtsperson im Bildungsbereich, Präsident FRIEDHOFA Enzian, durch gezielten Amtsmissbrauch und Missachtung von Dienstgesetzen einen Volksschuldirektor aus dem Schuldienst entfernt hat. Es geht um den Nichtantritt des Dienstes an der VS 2 Übersumpf 1 durch den Volksschuldirektor im Herbst 2016, um die „Posse vom verschwundenen und verschollenen Schuldirektor“, die durch alle österreichischen Medien ging. Die tatsächlichen Ereignisse werden den Lügengeschichten des Präsidenten anhand der konkreten Straftatbestände des Amtsmissbrauches gegenübergestellt. So erhält das Lesepublikum die Einsicht, wie gefinkelt Amtsmissbrauch zum Schaden von ehrbaren Mitarbeitern, die man loswerden will, gezielt eingesetzt werden kann. Vorsätzlich, wissentlich und in Schädigungsabsicht wurde vom Beschuldigten deshalb der Dienstantrittstag, der 11.7.2016, rechtswidrig und eigenmächtig in der Öffentlichkeit und vor den Gerichten so verändert, dass der „neue“ erste Diensttag der 7.9.2016 war. Dadurch wurde es möglich, dass die Vorgänge der ersten drei Tage, die Bekanntgabe des Dienstverhinderungsgrundes und die Rechtfertigung- und Entschuldigung für das Nichterscheinen ab dem 11.7.2016 als „nicht existent“ weggelassen und verschleiert wurde. Damit wurde vom Beschuldigten am Schulbeginn 2016 von FRIEDHOFA eine „neue Geschichte“ erfunden, die es erst möglich machte, nun davon zu sprechen, der Volksschuldirektor hätte sich nicht entschuldigt, nicht gerechtfertigt, nicht abgemeldet und hätte keinen Grund für sein Nichtkommen angegeben, er sei überdies „verschwunden“. Der Beschuldigte hat in diesem Zusammenhang durch 11 Falschaussagen und Täuschungen vor Gericht Amtsmissbrauch durch Unterlassung wahrheitsgetreuer und den Fakten entsprechende Tatsachen auszusagen hinsichtlich des § 56 Abs. 3 LDG 1984 begangen. Des Weiteren hat der Beschuldigte durch 24 Aussagen Amtsmissbrauch durch Unterlassung hinsichtlich des § 36 Abs 2 LDG 1984 begangen. Eine „Vorfrage“ wäre gewesen, dass die Rechtsfrage der Dienstfähigkeit des Schulleiters durch die Behörde nach dem Vorbringen des Dienstverhinderungsgrundes spätestens ab dem 11.7.2016 (Dienstgespräch, Remonstrationsantrag) durch eine amtsärztliche Untersuchung gem. § 36 Abs. 2 LDG 1984 zu klären gewesen wäre, bevor das Nichterscheinen zum Dienst als solches als „ungerechtfertigt und unentschuldigt“ durch den Beschuldigten angesehen werden hätte dürfen. Die Feststellung der Dienstfähigkeit oblag ausschließlich dem Beschuldigten in seiner Befugnis. Dabei handelte es sich um eine rechtliche Verpflichtung des Beschuldigten und nicht um eine Ermessensentscheidung, was der Formulierung des Gesetzestextes zweifelsfrei zu entnehmen ist. Der Beschuldigte hat durch 12 Aussagen Amtsmissbrauch durch Unterlassung hinsichtlich des § 30 Abs. 3 LDG 1984 begangen. Als Vorfrage wäre zu klären gewesen, dass die rechtswidrige mündliche Weisung tatsächlich entsprechend der Regelung des Ablehnungsrechtes des § 30 Abs. 3 LDG 1984 schriftlich „bestätigt“ oder begründet „nicht bestätigt“ wird und VD Ludwig davon in Kenntnis zu setzen gewesen wäre, was aufgrund der Formulierung des § 30 Abs. 3 LDG 1984 eine unumgängliche Verpflichtung der Behörde darstellte, da auch durch eine Nichtverständigung eine schwerwiegende Rechtsfolge für den Schulleiter ex lege ausgelöst wurde, was dem Gesetzestext zu entnehmen ist.
 

Amtsmissbrauch im Bildungsbereich - § 302 StGBDie Dienstzuweisung eines nicht geeigneten Volksschuldirektors in die Funktion

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 18.11.2019 - 89 Seiten
Das Buch zeigt wie eine hohe Amtsperson im Bildungsbereich von ÜBERSUMPF, Präsident FRIEDHOFA Enzian, durch gezielten Amtsmissbrauch und Missachtung von Dienstgesetzen einen Volksschuldirektor aus dem Schuldienst entfernt hat. Es geht um den Nichtantritt des Dienstes an der VS 2 Übersumpf 1 durch den Volksschuldirektor im Herbst 2016, um die „Posse vom verschwundenen und verschollenen Schuldirektor“, die durch alle österreichischen Medien ging. Die tatsächlichen Ereignisse werden den Lügengeschichten des Präsidenten anhand der konkreten Straftatbestände des Amtsmissbrauches gegenübergestellt. So erhält das Lesepublikum die Einsicht, wie gefinkelt Amtsmissbrauch im Zusammenwirken mit Bossing zum Schaden von ehrbaren Mitarbeitern, die man loswerden will, gezielt eingesetzt werden kann. Vorsätzlich, wissentlich und in Schädigungsabsicht wurde vom Beschuldigten deshalb der tatsächliche Dienstantrittstag, der 11.7.2016, rechtswidrig und eigenmächtig in der Öffentlichkeit und vor den Gerichten so verändert, dass der „neue“ erste Diensttag der 7.9.2016 war. Dadurch wurde es möglich, dass die Vorgänge der ersten drei Diensttage ab dem 11.7.2016, die Bekanntgabe des Dienstverhinderungsgrundes und die Rechtfertigung- und Entschuldigung für das Nichterscheinen ab dem 11.7.2016 durch den Volksschuldirektor und seinen Anwalt Herrn Mag. Dr. ROSENSTOCK als „nicht existent“ weggelassen und verschleiert werden konnten und wurden. Damit wurde vom Beschuldigten am Schulbeginn 2016 eine „neue Geschichte“ erfunden, die es erst möglich machte, nun davon zu sprechen, der Volksschuldirektor hätte sich nicht entschuldigt, nicht gerechtfertigt, nicht abgemeldet und hätte keinen Grund für sein Nichtkommen angegeben, er sei überdies „verschwunden“, ohne seinen Aufenthalt bekannt zu geben, was ebenfalls eine Lüge war. Anhand des Musters eines Strafprozesses wird eine Verurteilung für den Amtsmissbrauch dargestellt, der in der Realität kürzlich stattfinden wird.
 

Amtsmissbrauch im Bildungsbereich - Privatklage - Schadensforderung als PrivatbeteiligterDie pompöse Geldforderung des weggebossten Volksschuldirektors an den eh. Präsidenten Friedhofa Enzian

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 24.10.2019 - 173 Seiten
Das Buch erzählt mit „neuen Worten“ den besonderen Dienstverlauf des ehemaligen Volksschuldirektors der VS 2 Übersumpf 1. Die Inhalte basieren auf der original eingebrachten Schadensforderung des Volksschuldirektors im Rahmen einer Privatklage als Privatbeteiligter gegen den hauptverantwortlichen eh. Präsidenten des Landesschulrates von „Sumpfgebiet“ Friedhofa Enzian, beim Landesgericht, der Staatsanwaltschaft und der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es beschreibt die kausale Grundlage der Schadensforderung, basierend auf die über Jahre nicht geleistete aber gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht des Dienstgebers, das System des planmäßigen Hinausdrängens eines Volksschuldirektors aus seiner Tätigkeit mit Mobbing, Staffing und Bossingtechniken aus seinem Dienstverhältnis und die daraus resultierende persönliche Gesamtschadensberechnung in Millionenhöhe. Neben dieser „amtsinternen Systematik“ behalf sich der Präsident darüber hinaus auch des Amtsmissbrauches und der Willkür unter Missachtung von Dienstrecht, des Weiteren der Falschinformationen über den Nichtantritt des Dienstes, geschickt eingefädelt mit Hilfe der Medien in der Öffentlichkeit verbreitet, was zur Rufzerstörung und existenziellen Gesamtvernichtung des Volksschuldirektors führte. Die Höchststrafe der Entlassung aus dem Schuldienst mit Hilfe eines befangenen Disziplinarsenates und einem befangenen Richter des Landesverwaltungsgerichtes, der sich selbst für unbefangen erklärte, beschloss dann rechtskräftig diese Vernichtungsgeschichte eines ehrbaren Menschen. Das schwere Vergehen des Schuldirektors: „Einmalig mit bekannt gemachtem Dienstverhinderungsgrund und rechtmäßiger Entschuldigung nicht zum Dienst gekommen!“ In mehrfachen Klageverfahren aufgrund von Medieninhaltsdelikten kam es dann zu zahllosen Falschaussagen des Präsidenten vor den hohen Gerichten und zur Täuschung der Richter durch „Verdrehung von Fakten“ auf denen basierend es im Disziplinarverfahren zur Entlassung aus dem Schuldienst kam. Die Bücher zu diesen Details befinden sich bereits teilweise im Kindle Bücherregal. Dieses vorliegende Buch ist nun die Abrechnung für meinen entstandenen Schaden und die finanzielle Auflistung für das Urteil. Gerichtsverfahren, Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft und Amtshaftungsverfahren werden in der Zukunft zeigen, wie die hohen Gerichte mit dieser Faktenlage letztendlich umgehen werden und welche Schadenswiedergutmachung für mich geleistet wird. Weitere Bücher werden die Ergebnisse darstellen.
 

Beschwerde "weggewischt"Die bedarfsorientierte Mindestsicherung und die Verwaltungsgerichtsjustiz in Österreich

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Schuldirektor Christoph Ludwig - 125 Seiten
Das Buch beschreibt den vereitelten Weg zu einer menschenwürdigen Existenz eines entlassenen Volksschuldirektors nach seiner Entlassung wieder in die Arbeitswelt eingegliedert werden zu können und ein menschenwürdiges Leben in seinem sozialen Umfeld führen zu dürfen.Mit eindrucksvollen Ereignissen wird in diesem Buch ersichtlich gemacht, wie die Behörden, die dem gescheiterten Bürger in Wirklichkeit als Hilfe vom Staat zur Seite gestellt werden, z.B. Arbeitsmarktservice Linz, Sozialhilfeabteilung des Magistrates Linz und die Handhabung der Arbeitslosenunterstützung sowie der bedarfsorientierte Mindestsicherung und Notstandshilfe durch grundsätzliches Entgegenbringen von Misstrauen und Bruch des Arbeitslosengesetzes und des Mindestsicherungsgesetzes das neuerliche „Aufkommen“ einer Existenz aktiv verhindern.Ein besonderes Augenmerk legt dieses Buch auf die Vorgänge um die „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“ in Österreich, insbesondere in der Länderkompetenz für die Umsetzung hier in Oberösterreich, dem Magistrat der Stadt Linz, zuständig somit der Bürgermeister der Stadt Linz. In tiefgreifenden Gesetzesanalysen des Mindestsicherungsgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und der dazugehörigen ständigen Rechtsprechung wird auch der Bereich der österreichischen gültigen Gesetze durchleuchtet und wie die zuständigen Verwaltungsgerichte in der Praxis diese Gesetze zum Schaden eines Bürgers anwenden. Begeben Sie sich auf eine spannende Reise in die Welt eines Mittellosen, der existenziell auf die staatliche Hilfe angewiesen ist, offensichtlich in einer "Notsituation" und was ihn bei dieser Reise in die "Sumpfgebiete" Oberösterreichs und Österreichs erwartet.
 

Bücher werden auch noch in mehrere Sprachen übersetzt!

Abuse of authority in education - private claim - claim for damages as a private userThe pompous claim of the destroyed director to the eh. President Friedhofa Enzian

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Schuldirektor Christoph Ludwig, 27.10.2019 - 131 Seiten
The book tells the story of the special service with "new words" VS 2 Over the course of the former elementary school director of the swampy 1. The contents are based on the original claim brought in the Elementary School Director in a private action as private parties against the main responsible eh. Council President of the school of "swamp" Friedhofa Enzian, the District Court, the prosecutor's office and the public prosecutor's corruption. It describes the causal basis of the claim, based on the work done over the years but not statutory employer's duty of care, the system of scheduled also urge of a primary school Director from his work with bullying and staffing from his employment relationship and the resulting personal total losses in the millions. In addition to this "internal classification" of the office of the president also resorted to abuse and arbitrariness under miss respect for Service Law, false information about the non-commencement of the service, threaded sent with the help of the media in the public hearing, what to call first and existential total destruction of the Elementary School Director. The maximum penalty of dismissal from the school service with the help of a prejudiced discipline arsenicates and a prejudiced judges of the Administrative Court, which declared itself for unbiased, then decided legally this destruction story of a respectable people. The serious offenses of the school director: "once known for its homemade Service Prevention basic and lawful excuse not to come!" service in multiple legal proceedings on the basis of media content offenses it came to countless false statements of the president before the high courts and to deceive the judge by "twisting of facts" on which it is based in the disciplinary procedure for dismissal from the school service. The books on these details are already partly in the Kindle bookshelf. This book is now the billing for my damage and financial listing for the judgment. The public prosecutor's office and court proceedings, View Public Liability procedures in the future could show how the high courts will deal with these facts at the end of the day, and what damage is done for me. More books are the results.

 

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Christoph Ludwig