Donnerstag, 22. April 2021

Buchvorschau Band 2: Berufsverbot! – Kein Gericht in Linz will die Feststellungs- und Rechtsgestaltungsklage klären! Der Verfassungsgerichtshof fällt nun die Entscheidung: „Das Landesgericht Linz“ ist dafür zuständig!

 Das Verfahren kann und muss nun beginnen. Der Auftrag ist klar und das Verfassungsgericht nimmt sich nun auf 20 Seiten Zeit den Sachverhalt um den es geht zu klären. Das AUSWAHLVERFAHREN von Lehrern, die einen Job suchen ist HOHEITSVERWALTUNG und von der Bildungsdirektion Oö. als solches in der gesetzlichen Form durchzuführen. Mittlerweilen wurden die Dienstgesetze RASANT geändert. Enzenhofer und sein Objektivierungssenat haben FEHLER gemacht, Ludwig hätte wie jeder andere durch das Auswahlverfahren geführt werden müssen – z.b. zu einer persönlichen Vorsprache bei den Schulen, wo er sich beworben hatte.

Die dreijährige Arbeitslosigkeit, der Schaden, der Ludwig dadurch entstand und dieses Endlosverfahren, das bis heute nicht abgeschlossen ist – sowie die enormen Kosten für den STEUERZAHLER bleiben übrig!

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